Auf der Basis der Erfahrungen aus den vergangenen Jahren ist davon auszugehen, dass diese Prozesse mindestens noch einmal vier bis fünf Jahre dauern werden, bis dann tatsächlich mit dem Bau eines Gebäudes begonnen werden kann.
Das ist für uns Stillstand. Den lehnen wir ab.
Abschließend noch ein Satz zu der finanziellen Belastung des Haushalts durch den Bau des Verwaltungsgebäudes.
Dieser Weg der Zentralisierung ist ein notwendiger Schritt zur Haushaltskonsolidierung. Bislang liegen uns keinerlei Erkenntnisse vor, dass die jährliche Belastung für den Haushalt und die Steuern höher ausfallen werden, als der Weiterbetrieb der derzeitigen Gebäudemit ihrem riesigen Investitionsstau.
Zu den Finanzen:
Richtig ist, dass in der mittelfristigen Finanzplanung des Haushalts für das Jahr 2021 ein Hebesatz für die Grundsteuer B von 950 Punkten ausgewiesen ist.
Diesen musste die Kämmerin, wie in den vergangenen sechs Jahren zunächst einmal so aufnehmen, um gegenüber der Aufsichtsbehörde einen ausgeglichenen
Haushalt vorweisen zu können.
Wie aber auch in den vergangenen sechs Jahren ist es – der bislang einmütig erklärte – Wille der Politik diese Hebesätze nicht wirksam werden zu lassen, sondern daran zu arbeiten, dass die derzeit festgelegten Steuersätze stabil bleiben.
In den vergangenen sechs Jahren ist uns das stets gelungen.
Wir wollen daran arbeiten, dass uns das auch in den kommenden Jahren gelingt.
Allein auf diesen Planwert in der derzeitigen Debatte abzustellen, dramatisiert die Sachlage und lässt die vielen Bemühungen der vergangenen sechs Jahre vollkommen außer Acht.
Den gesamten Faktencheck als PDF-Datei gibt es hier.
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