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Wir möchten Sie im Nachgang  über die Ergebnisse der Ratssitzung vom 10. April 2014 informieren.

Schulsituation

Das Bürgerbegehren zum Erhalt der Hauptschule und der Grundschulen wurde aus formalen Gründen vom Rat für unzulässig erklärt. „Nur ein Gericht kann entscheiden, wer in dieser Frage Recht hat“, formulierte CDU-Fraktionschef Oliver Flüshöh. Diese Auffassung fand im Rat und bei der Verwaltung Zustimmung. Jetzt liegt es an den Initiatoren des Bürgerbegehrens im Zuge eines Eilverfahrens eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes herbeiführen zu lassen. „Wenn das Gericht den Eltern Recht gibt, werden wir den Bürgerentscheid durchführen. Bestätigt das Gericht die Auffassung des Rates, werden die Beschlüsse umgesetzt“, hatte Oliver Flüshöh im Rat einvernehmlich angekündigt. Eine von der CDU vorgeschlagene Lösung, die in der Verantwortung für die gesamte Stadt und in der Verlässlichkeit auch gegenüber den anderen Schulen gefunden wurde, der die überwiegende Zahl der anderen Fraktionen beitreten konnte und die am Rande der Ratssitzung auch von Vertreterinnen und Vertretern der Elterninitiative als „fair“ bezeichnet wurde.

Brauereigelände

Nach einer langen und heftigen Debatte und einer Sitzungsunterbrechung wurde die von der CDU als Kompromiss vorgeschlagene Lösung mehrheitlich abgelehnt.

Bürgermeister Stobbe hatte zu diesem Tagesordnungspunkt gleich mehrere Niederlagen einstecken müssen. Selbst seine Partei ließ ihn mit einer neuen Verwaltungsvorlage förmlich im Regen stehen. Dabei hatte es dem Verwaltungschef wenig genutzt, erst mit Aufruf des Tagesordnungspunktes eine Tischvorlage ausgeben zu lassen, auf der er die Errichtung einer "Hausmeisterwohnung" im Erdgeschoss hatte zulassen wollen. CDU-Fraktionsvorsitzender Oliver Flüshöh hatte  in der Sitzung deutlich gemacht, dass genau zwei Tage zuvor in einem Schreiben an den Bürgermeister genau diese Forderung seitens der Investoren bei der Stadt eingegangen war. Baudezernent und Bürgermeister Stobbe hatte kurzfristig, dem Wunsch der Investoren entsprechend, diese Forderung in den Beschlussvorschlag der Tischvorlage einarbeiten lassen. Eine Vorgehensweise, die bei den Ratsmitgliedern als auch im Zuhörerraum auf Unverständnis und Kopfschütteln gestoßen war.

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Inzwischen wird immer deutlicher, dass es einigen Beteiligten nur noch um Wahlkampf und darum zu gehen scheint, dem Profitstreben des Investors in Form hoher Verkaufspreise nachzukommen. Gleichzeitig werden dabei aber leider die Interessen und Vorgaben der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt in bislang unbekanntem Maße missachten.

Eine teilweise hitzig geführte Debatte mündete schließlich in einem Abstimmungsmarathon, an dessen Ende die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte geheime Abstimmung und die Festschreibung von Einzelhandel im Erdgeschoss stand.

Mit Mehrheit wurde die Offenlegung des Planes beschlossen, zu denen die Öffentlichkeit und die Eigentümer jetzt ihre Stellungnahmen abgeben können. Den Satzungsbeschluss trifft dann der neue Rat.

Normal 0 21 false false false MicrosoftInternetExplorer4 Besonders erschreckend ist es leider, wenn Vertreter von FDP und der Volkspartei SPD diese Verfahrensabläufe nicht einmal verstanden zu haben scheinen, wenn sie im Angesicht der Kommunalwahlen der Öffentlichkeit vorgaukeln, dass der Bebauungspan in der Ratssitzung beschlossen worden sei und jetzt eine Klage durch den Investor drohe.

Sonntagsöffnung im Einzelhandel

Mehrheitlich wurde die Öffnungszeit an drei Sonntagen im Jahr für den Einzelhandel durch den Rat genehmigt. Innerhalb der CDU-Fraktion gab es hier unterschiedliche Auffassungen, die sich auch in der Abstimmung niedergeschlagen haben. So standen in der Abwägung einer Entscheidung die Interessen eines konkurrenzfähigen Einzelhandels vor Ort  der Respektierung der religiös geprägten Auffassung von Sonntagsruhe gegenüber. In der Anzahl von drei Sonntag-Öffnungstagen sieht Fraktionschef Oliver Flüshöh einen gangbaren Weg, der die Interessen beider Seiten berücksichtigt. In anderen Kommunen ist die Zahl der „verkausoffenen Sonntage“ höher.

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