In der Sitzung des Rates der Stadt Schwelm am vergangenen Donnerstag sollte der Haushalt für das Jahr 2016 eingebracht werden.
Der Bürgermeister selbst hat den Punkt „Haushaltseinbringung“ erst vor rund 14 Tagen auf die Tagesordnung genommen.
In einem seit Monaten andauernden Verfahren, in dem sowohl der Bürgermeister als auch alle Fachbereiche eingebunden waren, hat die Verwaltung einen Haushalt aufgestellt, der zum Ausgleich des entstandenen Defizits einen Hebesatz für die Grundsteuer B von 1350 Punkten erfordert. Das ist mehr als eine Verdoppelung zur jetzigen Steuerbelastung und unzumutbar für Eigentümer, Mieter und Unternehmen.
Nach den uns derzeit vorliegenden Informationen liegt eine wesentliche Verschlechterung in einem Anstieg der Personalkosten von rund 1,4 Millionen Euro oder rund 10 Prozentpunkten zum Haushalt 2015. Diesen Anstieg verantwortet allein der Bürgermeister als Leiter dieses Geschäftsbereichs. Er überschreitet damit das von der Aufsicht mit der letzten Verfügung im Juli noch einmal deutlich fixierte Ziel einer Steigerung von maximal einem Prozentpunkt um ein Vielfaches.
Entgegen aller Erwartungen und in einem einmaligen Vorgang hat der Bürgermeister den Haushalt am Donnerstag dann nicht eingebracht, sondern dies für den 24. September (nach der Bürgermeisterwahl) angekündigt. Dem Kämmerer hat er etwa eine Stunde vor der Sitzung seine Entscheidung schriftlich zur Kenntnis gegeben.
Und das, obwohl er seit Anfang August alle Daten und Fakten zum Haushalt auf dem Tisch liegen hatte.
Als Begründung führte er an, es gäbe noch „Big Points“, die aus seiner Sicht zu einer nachhaltigen Verbesserung des Haushalts beitragen würden.
Er weigerte sich aber vehement, der Öffentlichkeit seine „BigPoints“ zu nennen, wie er auch der Fachverwaltung oder dem Kämmerer diese Punkte nicht ansatzweise in den letzten drei Wochen zur Prüfung gegeben hat.
Inzwischen wissen wir, dass Stobbes „Big Points“ nur Staubkörner sind.
Der Kämmerer hat in der Sitzung noch einmal sehr deutlich darauf hingewiesen, dass die Kommunalaufsicht in Arnsberg nur solche Haushaltsansätze anerkennt, die eine gesetzliche oder anderweitige Grundlage (z.B. in Ratsbeschlüssen) haben.
Stobbes „Big Points“ sind danach entweder rechtlich unzulässig, führen zu weiteren Verschlechterungen, sind uns von der Aufsicht ausdrücklich untersagt worden oder haben keinerlei Grundlagen in politischen Beschlüssen. Es ist in keiner Weise erkennbar, wie diese „Big Points“ zum jetzigen Zeitpunkt zu nennenswerten Verbesserungen führen könnten bzw. wie Sie hätten bei der Aufstellung des Haushalts berücksichtigt werden dürfen.
Was bleibt ist der fade Geschmack, dass der Bürgermeister in dieser Sitzung aus wahltaktischen Gründen nicht den Mut hatte, diesen Haushalt einzubringen. Er hat vielmehr versucht, die Bürgerinnen und Bürger über die wahre Haushaltslage im Unklaren zu lassen.
Ein vergleichbares Verhalten eines Stadtoberhauptes wurde schon 2011 durch das Oberverwaltungsgericht in NRW als amtliche Wahlbeeinflussung – oder einfach gesagt als Wählertäuschung – bezeichnet.
Mit seinem Verhalten hat Jochen Stobbe sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, dass er nicht bereit ist, künftig in schwierigen Zeiten voran zu gehen und Verantwortung für diese Stadt übernehmen zu wollen.
Wie will er das auch mit dem ihn unterstützenden Block aus SPD, Linken und Bürgern machen, die bislang noch jede Steuererhöhungsorgie des Bürgermeisters unterstützt oder jeden Haushalt, jede Konsolidierungsmaßnahme – angefangen beim Personal bis zum Immobilienverkauf – abgelehnt haben.
Dieser Haushalt 2016 ist in maßgeblichen Punkten ein Zeugnis für die verfehlte Politik von Jochen Stobbe in den vergangenen sechs Jahren. Umbau der Verwaltung, Reduzierung der Personalkosten, Ausweisung neuer Gewerbegebiete, Zentralisierung der Verwaltung sind nur einige Beispiele, die längst hätten angepackt werden sollen und müssen, die er aber immer wieder hat liegenlassen.
Stattdessen werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung in öffentlicher Sitzung dafür verantwortlich gemacht, dass er einen solchen Haushalt nicht einbringen könne. Damit versucht er wiederholt in aller Öffentlichkeit die Schuld für seine Versäumnisse anderen, in diesem Fall den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung zuzuschieben und seine Hände in Unschuld zu waschen.
Ein solches Verhalten ist des Amtes eines Bürgermeisters unwürdig. Öffentlich hat sich ein Bürgermeister vor seine Mitarbeiter und sie nicht an den Pranger zu stellen.
Der Bürgermeister ist nun aufgefordert, für klare Verhältnisse zu sorgen und der Politik und Öffentlichkeit durch die Kämmerei sehr zeitnah eine Bewertung seiner „Big Points“ oder Staubkörner vorlegen zu lassen.
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