Machen Sie ihr Kreuz zu Hause

Machen Sie ihr Kreuz zu Hause - Jetzt Briefwahl beantragen

Am 25. Mai haben Sie die Wahl: Bei der Kommunalwahl und bei der Europawahl.

Dabei geht es um die Zukunft Ihrer Kommune, Nordrhein-Westfalens und Europas. Sie entscheiden darüber, ob der erfolgreiche Kurs der CDU für Wachstum, Arbeit und Stabilität auch in den kommenden Jahren fortgesetzt wird.
Gehen Sie wählen oder wählen Sie von zu Hause aus per Brief. Wählen Sie CDU!

Sie sind am 25. Mai im Urlaub? Sie sind nicht zu Hause? Dann wählen Sie einfach per Briefwahl! Die können Sie ohne Angabe von Gründen beantragen.

Der Weg ist ganz einfach:

  • Sie erhalten bis Anfang Mai Ihre Wahlbenachrichtigungskarte.
  • Füllen Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte den Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen vollständig aus.
  • Senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag per Post an die Stadt Schwelm. Sie können den Antrag auch per Telefax oder E-Mail stellen.
  • Anschließend erhalten Sie die Briefwahlunterlagen zusammen mit einem Merkblatt zur Briefwahl per Post nach Hause.
  • Dann können Sie wählen. Bitte geben Sie Ihre Stimmen der CDU!
  • Die Rücksendung an die Stadt Schwelm übernimmt kostenlos die Deutsche Post AG.

Briefwahl ohne Benachrichtigungskarte

Sie können auch ab sofort ohne Wahlbenachrichtigungskarte die Wahlunterlagen beim Wahlamt der Stadt Schwelm beantragen. Sie erhalten Ihre Wahlunterlagen zugeschickt, sobald die Stimmzettel gedruckt sind. Dies ist ab dem 05.Mai 2014 möglich.

Ein formloses Schreiben mit Angabe Ihres vollständigen Namens, Geburtsdatums und Ihrer Adresse genügt. Der Antrag wird als E-Mail, Telefax oder per Post angenommen.

Und wenn Sie keine Benachrichtigung erhalten haben?

Wenn Sie Ihre Benachrichtigung zur Wahl bis zum 11.05.2014 nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt - Telefon 02336 / 801 - 223.

Briefwahl für andere beantragen

  • Sie wollen den Antrag zur Briefwahl für eine andere Person stellen? Dann brauchen Sie deren schriftliche Vollmacht. Mit ihr weisen Sie nach, dass Sie berechtigt sind, den Antrag zu stellen.
  • Sie wollen die Briefwahlunterlagen (samt Wahlschein) für eine andere Person abholen? Auch dazu brauchen Sie deren schriftliche Vollmacht.
  • Auch innerhalb der Familie gilt: Eine schriftliche Vollmacht ist Pflicht.

Wichtig: Als bevollmächtigte Person dürfen Sie höchstens vier Wahlberechtigte vertreten.

Wussten Sie schon …?

Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auch persönlich und direkt im Bürgerbüro im Verwaltungsgebäude 2, Moltkestraße 24, beantragen. Ab dem 05.Mai 2014 können Sie die Briefwahlunterlagen (samt Wahlschein) dort persönlich abholen. Oder Sie wählen gleich vor Ort im Bürgerbüro. Alles, was Sie brauchen, ist Ihre Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Personalausweis.

Kontakt

So erreichen Sie uns:

ratsfraktion (at) cdu-schwelm.de

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