Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE

Die Rechtsauffassung der Stadtverwaltung sowie der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Schwelm (die in der Ratsitzung am 10.04.2014 auch alle Fraktionen außer FDP und Die Linke vertreten haben) wurde mit einem Beschluss des Verwaltungsgerichtes Arnsberg bestätigt: Das Bürgerbegehren "Wir wollen bleiben" zur Situation der Schwelmer Grundschulen ist vorraussichtlich unzulässig und der Antrag der Initiatoren des Bürgerbegehrens, die Stadt Schwelm durch einstweilige Anordnung anzuweisen, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festzustellen, wurde deshalb abgelehnt.


Unabhängig von der bisherigen Diskussion über die Zulässigkeit des Bürgerbegherens führt das Gericht aus, dass die Begründung des Bürgerbegehrens eine inhaltlich falsche Aussage enthält und so die potenziellen Unterstützer des Bürgerbegehrens getäuscht wurden. Dabei unterstellt das Gericht ausdrücklich keine Absicht seitens der Initiatoren des Bürgerbegehrens.

Den Beschluss des Verwaltungesgerichtes in Arnsberg sowie die Begründung dazu finden Sie hier (als PDF-Datei).
     

 

Kontakt

So erreichen Sie uns:

ratsfraktion (at) cdu-schwelm.de

Termine

Mo Di Mi Do Fr Sa So
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31

Aktuelle Mitteilungen der CDU NRW

Der Feed konnte nicht gefunden werden!