In Abstimmung mit der Pass Invest GbR hat die CDU-Ratsfraktion eine Anfrage an die Bezirksregierung Arnsberg gestellt, ob die Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes mit über 800 Quadratmeter auf dem Zassenhausgelände zulässig sein kann und ob die Behörde die Genehmigung für die dafür erforderliche Flächennutzungsplanänderung erteilen würde.

In ihrer Anwort lehnt die Bezirksregierung dieses Anliegen unmissverständlich ab.

Sie macht deutlich, dass - aufgrund der räumlichen Nähe des Geländes "ehemals Zassenhaus" zum "Zentralen Versorgungsbereich Innenstadt" von einer schädlichen Auswirkung des Vorhabens ausgegangen werden kann. Eine Sondergebietsausweisung mit der Zweckbestimmung "großflächiger Einzelhandel" für die Fläche "ehemals Zassenhaus" ist aus Sicht der Bezirksregierung daher nicht genehmigungsfähig. -

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