ci_8646Abgeordnete von CDU und CSU haben im Bundestag eindringlich für das Betreuungsgeld geworben. Bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Einführung der neuen familienpolitischen Leistung sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder am Donnerstag: „Es geht um die Freiheit für Familien, selbst selbst zu entscheiden, welche Form der Betreuung sie für ihre ein- und zweijährigen Kinder wünschen.“ Wenn der Staat einen Krippenplatz mit rund 1.000 Euro im Monat subventioniere, sei es „nur recht und billig“, dass Eltern, die ihr Kind lieber zu Hause erziehen, eine Barleistung erhalten.

 

Auch die familienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Dorothee Bär, betonte die Wahlfreiheit.
Ministerin Schröder erinnerte daran, dass das Betreuungsgeld bereits 2007 - zu Zeiten der Großen Koalition - beschlossen worden sei. Es sei Teil eines Drei-Säulen-Modells, zu dem auch der Ausbau der Kita-Plätze und der Rechtsanspruch auf einen solchen für die unter Dreijährigen ab August 2013 gehörten. „Kita-Ausbau und Betreuungsgeld gehören zusammen, nur beides zusammen ergibt Wahlfreiheit“, sagte Schröder. Nach dem Gesetzentwurf sollen Eltern ab 1. Januar 2013 für ihr einjähriges Kind 100 Euro Betreuungsgeld im Monat erhalten, wenn sie keinen staatlich geförderten Betreuungsplatz in Anspruch nehmen. Ab 2014 sollen es dann 150 Euro für die Ein- und Zweijährigen sein. Den Eltern, die die Leistung bekommen, ist es freigestellt, mit dem Geld eine private Betreuung zu organisieren – sei es mit Hilfe von Großeltern, Au-Pair-Mädchen oder privaten Tagesmüttern. Der Verzicht auf Berufstätigkeit ist nicht erforderlich.
 
 
Appell zur ideologischen Abrüstung
Schröder beklagte die aufgeheizte Debatte über das Betreuungsgeld und rief die Opposition auf, ideologisch abzurüsten. Das Betreuungsgeld sei weder eine „Bildungsfernhalteprämie“, noch eine „Herdprämie“, noch eine „Verdummungsprämie“, wie die Opposition unterstelle. Mit solchen Etiketten beleidige sie Hunderttausende Eltern, die ihre Kinder ohne staatliche Unterstützung betreuten, darunter auch Familien mit Migrationshintergrund, sagte die Ministerin.
Auch Bär sprach von einem „Kulturkampf“, den die Opposition heraufbeschwöre. Auf diese Weise gerieten junge Eltern unter Rechtfertigungsdruck, wenn sie sich entschlössen, ihr Kind nicht in eine Krippe zu geben. Die familienpolitische Sprecherin rief dazu auf, mehr Vertrauen in die Familien zu haben, dass sie ihre Kinder gut erziehen. Ideologische Scheuklappen helfen Bär zufolge nicht weiter:  „Es gibt nicht die Einheitsfamilie in Deutschland, warum sollte es also ein Einheitsmodell für die Betreuung geben?“
 
Für Kleinkinder zählt Bindung statt Bildung
Auch der Obmann der CDU/CSU im Familienausschuss, Markus Grübel, betonte, Familien müssten sich nicht einem vorgegebenen staatlichen Leitbild anpassen, um finanzielle Unterstützung zu erhalten. Er verwies auf eine Umfrage, wonach die Mehrheit der 18- bis 29-Jährigen in Deutschland für die Einführung des Betreuungsgeldes seien. Außerdem gehe es bei Kleinkindern im Alter von ein und zwei Jahren nicht vorrangig um Bildung, sondern um Bindung. Deshalb könne man auch nicht davon sprechen, dass Kindern Bildungschancen vorenthalten würden, wenn man sie nicht in eine Krippe gebe. „Die Bindung in den ersten Lebensjahren hat mit Herzensbildung zu tun“, unterstrich auch Dorothee Bär.
 
Verabschiedung nach der Sommerpause
Der Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld hätte eigentlich bereits in der vergangenen Sitzungswoche in den Bundestag eingebracht werden sollen. Ziel der Koalitionsfraktionen war es, das lange geplante Betreuungsgeld noch vor der Sommerpause im Bundestag zu verabschieden. Doch mit einem Geschäftsordnungstrick durchkreuzte die Opposition das Vorhaben und sorgte dafür, dass das Plenum für beschlussunfähig erklärt wurde. Die abschließende Lesung folgt nun nach der Sommerpause.

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