Oliver Flüshöh ist 35 Jahre, alt verheiratet und Vater von zwei Kindern.

 

Von Beruf ist er Rechtsanwalt und absolvierte vor seinem Jurastudium, das er als Assessor jur.  2005 zum Abschluss brachte, eine Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Stadtsparkasse Gevelsberg.

 

Im Jahre 2005 übernahm Flüshöh die Referatsleitung bei der KPV in Recklinghausen zunächst für die Bereiche Kommunalverfassung, Bauen, Umwelt, Verkehr und Kommunalabgaberecht und zuletzt für die Bereiche Kommunalverfassung, Finanzen, Gemeindewirtschaftsrecht und Sparkassen.

 

Oliver Flüshöh zeichnet, neben all der praktischen Arbeit, verantwortlich für die Kommentierung  mehrerer Vorschriften zum Gemeindehaushalts- und Gemeindewirtschaftsrecht, in dem Kommentar zur nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung von Kleerbaum/Palmen sowie einiger Vorschriften des Haushaltsrechts der Kreise im Kommentar zur „Kreisordnung NRW“, ebenfalls von Kleerbaum/Palmen.

Als eigene Veröffentlichung steht das Buch: „Die Einnahmen der Kommunen in NRW“ und in Zusammenarbeit als Kleerbaum/Flüshöh die Bücher: „Das Recht der Fraktionen“ und „Kommunalwahlrecht“.

Diverse Aufsätze zum kommunalen Haushaltsrecht und dem Kommunalverfassungsrecht runden das Bild der Veröffentlichungen ab.

 

Seit Anfang September 2010 ist O. Flüshöh Lehrbeauftragter an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Münster  für den Bereich „Allgemeines Verwaltungsrecht".

 

Die politische Arbeit begann für Oliver Flüshöh 2001 bei der Jungen Union und mündete nach mehreren Stationen in der CDU-Jugendorganisation in der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Schwelm, dessen Vorsitzender er seit Januar 2008 ist. Nach der Kommunalwahl 2009 bot ihm die CDU des Kreistages den stellv. Fraktionssitz an.

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ratsfraktion (at) cdu-schwelm.de

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