Begründung:

Dem System des Neuen Kommunalen Finanzmanagement ist es immanent, dass der Rat einer Stadt den Haushalt zur Steuerung anhand von Zielen und Kennzahlen bewertet.

Im Rahmen der Anzeige- und Genehmigungspflichten nach der Gemeindeordnung haben die Auf-sichtsbehörden überdies die Aufgabe, anhand der ihnen vorgelegten Unterlagen das Handeln der Gemeinden nach Rechtmäßigkeit und Plausibilität zu prüfen und ggf. gegenüber der einzelnen Gemeinde mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln tätig zu werden. Durch die aufsichtsrechtli-che Prüfung soll neben der Einhaltung des haushaltsrechtlichen Rahmens auch eine nachhaltige Haushaltswirtschaft der Gemeinden erreicht werden. Gefährdungen der geordneten Haushaltswirt-schaft von Gemeinden und Risiken für ihre Zukunft sollen durch die aufsichtsrechtliche Prüfung frühzeitig erkannt werden. Die Tätigkeit der Aufsichtsbehörden soll dabei durch ausgewählte Kenn-zahlen unterstützt werden.

In gemeinsamer Arbeit von Aufsichtsbehörden der Gemeinden, der Gemeindeprüfungsanstalt als überörtliche Prüfungseinrichtung und Vertretern der örtlichen Rechnungsprüfung ist für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Kommunen ein NKF ? Kennzahlenset erarbeitet worden. Darin sind die für die Prüfung wichtigen Kennzahlen zusammengefasst worden.

Auch die Stadt Schwelm ist verpflichtet, im Genehmigungsantrag für den Haushalt an die Aufsicht auf das Kennzahlenset einzugehen und dazu Ausführungen zu machen.

Da sich zugleich der Rat der Stadt Schwelm bei der Beurteilung der finanziellen Gesamtsituation und den Notwendigkeiten zur Konsolidierung des Haushalts mit der finanziellen Lage der Stadt auseinandersetzen muss, ist die Vorlage der Kennzahlen auch für die Schwelmer Vertretung von Nutzen.

 

gez.

Oliver Flüshöh
(Fraktionsvorsitzender)

 

Hier können sie den angesprochenen Runderlass des Inenminsiters lesen.

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