15.09.2008

Bäderfrage und Bürgerbegehren im Rat am 11. September 2008

Am 29. April diesen Jahres beschloss der Rat mit der Mehrheit von CDU, BfS und SWG, das Hallenbad als städtisches Ganzjahresbad zu führen und das "Schwelmebad" aus städtischer Regie zu entlassen und damit den städtischen Haushalt zu entlasten. Ziel war die Wiedererlangung der Handlungsfähigkeit unserer Stadt.

Der Förderverein "Pro Schwelmebad e. V." initiierte daraufhin mit Hilfe von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen ein Bürgerbegehren mit dem Ziel, den Ratsbeschluss vom 29. 04.2008 aufzuheben.

Der sich neu gegründete "Trägerverein Schwelmebad e. V." packte an und schaffte es innerhalb von sechs Wochen, mit Hilfe von Gönnern und Bürgen sowie mit Unterstützung der Verwaltung, an deren Spitze Bürgermeister Dr. Steinrücke, das Schwelmebad in Bürgerhand zu eröffnen. Viele freiwillige Helfer haben es möglich gemacht, den Schwelmer Kindern und Familien sowie allen schwimmfreudigen Bürgerinnen und Bürgern acht wunderschöne Wochen im Freibad zu ermöglichen.

Parallel dazu sammelte die "Initiative Schwelmebad" (Förderverein) respektvolle 5600 Unterschriften für das Bürgerbegehren. Bürgermeister Dr. Steinrücke ließ das Begehren - Text und Begründung - seinen Aufgaben entsprechend vom Städte- und Gemeindebund prüfen und folgte nach eigener Bewertung dessen Beurteilung, dass das Bürgerbegehren rechtliche Fehler aufweist und damit nicht zulässig ist.

Diese Unzulässigkeit stellte der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 11. September ebenfalls fest und lehnte mit den Stimmen von CDU, BfS und SWG das Bürgerbegehren als unzulässig ab.
Damit ist gleichzeitig der Weg offen, durch freie Trägerschaft das Freibad auch für weitere Jahre zu betreiben.

Heinz-Joachim Rüttershoff
Pressesprecher

Nachfolgend die Ausführungen des CDU-Fraktionsvorsitzenden Oliver Flüshöh in der Ratssitzung am 11. September 2008:

 

 

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Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

der Rat der Stadt Schwelm hat heute die schwierige Aufgabe, über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens der Initiative Schwelmebad zu entscheiden. Ein bislang einmaliger Vorgang in der Geschichte dieser Stadt.

Bevor ich Ihnen die Haltung der CDU-Fraktion darstelle, möchte ich zunächst den Initiatoren und Unterzeichnern des Bürgerbegehrens unsere Anerkennung aussprechen. Es ist eine beachtliche Leistung, innerhalb weniger Wochen rund 5.500 Unterschriften zu sammeln. Es ist gleichzeitig ein Ausdruck dafür, dass unsere Bürgerinnen und Bürger kommunalpolitisch interessiert sind. Dieses gilt es anzuerkennen, ganz unabhängig davon, wie man zu dem Vorgehen der Initiative oder zum Inhalt und Erfolg des Bürgerbegehrens als solchem steht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

sie werden heute erneut zwei unterschiedliche Ansatzpunkte bei der Beurteilung der Zulässigkeit vorgestellt bekommen.

Der eine ist derjenige von CDU, BfS, SWG und der Verwaltung, der auf der Grundlage von Recht und Gesetz beruht. SPD, Grüne und FDP werden sich dagegen vornehmlich auf die emotionalen Aspekte, die mit dieser Entscheidung in Verbindung stehen, konzentrieren.

Aber der Rat der Stadt hat heute eine streng rechtliche Bewertung zu treffen, unabhängig von politischen, emotionalen oder anderen Erwägungen.
Es geht heute nicht darum, guten Willen zu zeigen. Genauso wenig geht es darum, das Votum einer großen Zahl von Bürgerinnen und Bürger, die das Bürgerbegehren unterzeichnet haben, zu missachten oder das kommunalpolitische Interesse vieler Schwelmerinnen und Schwelmer "platt zu treten", wie ich es in einer Stellungnahme lesen durfte. Und es geht schließlich heute auch nicht darum, mit "juristischen Spitzfindigkeiten" Gründe für die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens zu suchen.

Nein, meine Damen und Herren, es geht schlicht und ergreifend um die Frage: Ist das Bürgerbegehren auf der Basis des Gesetzes zulässig oder unzulässig.

Die Verwaltung hat hierzu eine sehr umfassende Stellungnahme abgegeben, mit der sich die CDU-Fraktion durchaus kritisch auseinander gesetzt hat.

Im Ergebnis kommt die Verwaltung zu einer Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens. Diese Wertung beruht auf einer Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalens, der hierzu wiederum ein Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg heranzieht.

Ausschlaggebender Grund für die Unzulässigkeit ist demzufolge die mangelnde Begründung des Begehrens.

Diese rechtliche Bewertung trägt aus Sicht der CDU-Fraktion.

Aber warum?

Bei dem Bürgerbegehren der Initiative Schwelmebad waren rund 23.900 Bürger dieser Stadt berechtigt, sich daran zu beteiligen.

Diese Bürger hatten einen Anspruch darauf, dass sie vollständig und richtig informiert und dadurch in die Lage versetzt werden, eine abgewogene und verantwortungsbewusste Entscheidung zu treffen.

Wenigstens in meinen Ausführungen in der Ratssitzung am 29.4.2008, in der der Rat mit Mehrheit die Schließung des Schwelmebades in städtischer Regie beschlossen hat, habe ich deutlich gemacht, dass diese Entscheidung der äußerst angespannten Haushaltslage geschuldet war.
Allein die Redlichkeit hätte es schon geboten, dass jedenfalls andeutungsweise auch die finanziellen Motive in dem Bürgerbegehren erwähnt worden wären, von denen sich der Rat bei seiner Entscheidung hat leiten lassen.

Stattdessen erschöpfen sich die Ausführungen in einer verkürzten und gezielt pointierten Sachdarstellung, die den Bürgerinnen und Bürgern ein falsches Bild von den Umständen des Beschlusses und der finanziellen Lage der Stadt vermittelt.

Wie können wir also wissen, ob sich nicht viele Menschen anders entschieden hätten und ihre Unterschrift nicht geleistet hätten, wenn Sie um die ganzen Umstände gewusst hätten? In vielen Gesprächen, die wir inzwischen führen durften, hat man uns gerade dies bestätigt.

Meine Damen und Herren,

der soeben aufgezeigte Mangel wiegt umso schwerer, als sich die Initiatoren des Bürgerbegehrens - ihren eigenen Aussagen zufolge - fachlich, also rechtlich haben beraten lassen. Hinzu kommt, dass das streitentscheidende Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg mit wenig Aufwand und ohne juristische Vorkenntnisse auf den Internetseiten des Innenministeriums und über einen Verweis des Vereins "Mehr Demokratie e.V." zu finden ist.

Ein Schelm, der böses dabei denkt.

Meine Damen und Herren,

aus den dargestellten Erwägungen spricht für die CDU-Fraktion Alles dafür, dass das Bürgerbegehren unzulässig ist. Die CDU-Fraktion kann und darf daher nicht von den Empfehlungen der Verwaltung und des StGB NRW abweichen. Ich bitte Sie, dies zu verstehen.
Wenn wir das Bürgerbegehren aber heute als unzulässig ablehnen, dann machen wir das nicht, weil uns die Meinung vieler Schwelmer Bürger - Ihre Meinung - nicht interessiert.

Ich habe bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass uns sehr wohl bewusst ist und im Übrigen immer bewusst war, wie viel Ihnen an unserem Schwelmebad liegt.

Der Weg zum Weiterbetrieb des Bades in Hand der Schwelmer Bürger eröffnet sich aber allein mit der Ablehnung des Begehrens.

Denn wenn sich heute eine Mehrheit für die Zulässigkeit finden sollte oder die Mehrheit des Rates dem Bürgerbegehren beitreten sollte, bedeutete dies, dass nicht mehr der Trägerverein oder eine andere bürgerschaftlich getragene Institution das Bad betreiben dürfte.

Nein, das Bad würde dann wieder in die Obhut der Stadt übertragen werden müssen, mit all den verheerenden Konsequenzen für den städtischen Haushalt. All das Engagement der letzten zwölf Wochen, all die Pläne, Vorstellungen und Überlegungen für den Betrieb in den nächsten Jahren, fänden ein jähes Ende.
Das kann und soll nicht unser Ziel sein.

Meine Damen und Herren,

lassen Sie mich noch einige wenige Worte zu den Ereignissen in den letzten zwei Wochen einschließlich des heutigen Vormittags sagen.

Es ist schon eine Unverschämtheit, wenn SPD, Grüne und FDP in ihrem Antrag zum Umgang mit dem Bürgerbegehren Diskussionspunkte aus interfraktionellen Gesprächen, die ich bislang immer als vertraulich und nicht öffentlich eingestuft habe, in die Öffentlichkeit tragen.
Das zeigt aber ihre Not und spricht dafür, dass es ihnen nicht mehr um eine sachliche Entscheidung, sondern einzig um den Wahlkampf geht.

Meine Damen und Herren,

in der Einwohnerversammlung ist nach unserer Auffassung recht deutlich geworden, dass Sie das Schwelmebad als Freibad in Bürgerhand und nicht als Ganzjahresbad behalten möchten. Auch hat dort niemand die Forderung aufgestellt, das Hallenbad abzureißen.

Deshalb haben CDU, BfS und SWG die drei anderen Fraktionen um ein Gespräch gebeten, ob und wie dieses Ziel gemeinsam zu erreichen ist.

Wir haben dabei folgende Punkte zur Diskussion gestellt.

1. Die große Anzahl der Unterschriften, die die Initiatoren des Bürgerbegehrens gesammelt haben, wird gewürdigt.

2. Der Förderverein zieht das Bürgerbegehren zurück und macht den Weg für ein Bürgerbad frei.

3. Der Trägerverein oder eine Nachfolgegesellschaft erhält einen Nutzungsvertrag für das Schwelmebad über drei Jahre, mit der Option, diesen um weitere drei Jahre zu verlängern.

4. Die Hallenbadsanierung wird fortgesetzt.

5. Die Stadt gewährt dem Trägerverein einen Aufwendungsersatz in Höhe von XX €.

(Die unter Punkt 5 genannte Summe müsste im Anschluss an die Ratssitzung noch gemeinsam bestimmt werden.)

Eine gemeinsame Lösung aller Fraktionen war unter den gegebenen Voraussetzungen bis zum heutigen Tage leider nicht möglich.

Deshalb wird sich die CDU weiterhin dafür einsetzen, dass das Freibad auch in den kommenden Jahren durch bürgerschaftliches Engagement geöffnet und betrieben werden kann. Wir laden alle ein, daran mitzuwirken.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

(Es gilt das gesprochene Wort)

Kontakt

So erreichen Sie uns:

ratsfraktion (at) cdu-schwelm.de

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