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Die Entscheidungen des Rates zur Zulässigkeit der beiden Bürgerbegehren bezüglich der Hauptschule sowie der Grundschulen zählten angesichts der Rahmenbedingungen zu den schwierigsten Entscheidungen, die nach Auffassung der CDU-Fraktion in der Schwelmer Lokalpolitik in den vergangenen fünf Jahren zu treffen waren.

Denn es handelte sich um ein sehr sensibles Thema, dessen Beratungsverlauf von vielen Emotionen begleitet war.

In seiner Rede vor der entscheidenden Abstimmung im Stadtrat hat der Vorsitzende der CDU-Ratsfraktion, Oliver Flüshöh, noch einmal deutlich gemacht, dass die Mitglieder seiner Fraktion großes Verständnis für diese Emotionen hätten, seien sie doch auch alle Bürger dieser Stadt und mitunter sogar von den Entscheidungen betroffen.

Zugleich sei es aber ihre Aufgabe und Verpflichtung als Politiker, bei den anstehenden Entscheidungen die Emotionen zurückzustellen und vorrangig die sachlichen Gegebenheiten zu betrachten.

Bezogen auf die Hauptschule war die Sach- wie Rechtslage sehr eindeutig. Da es nach den gesetzlichen Vorgaben sowie der entsprechenden Anwendung durch die Aufsichtsbehörden keine einzügige Hauptschule in Schwelm geben kann und darf, war das Bürgerbegehren schlicht aus diesem Grunde bereits unzulässig. Dies galt unabhängig von der Zahl der eingereichten Unterschriften.

Bei den Grundschulen war die Situation komplizierter.

Dort waren auf sachlicher Ebene zwei Positionen miteinander abzuwägen.

Auf der einen Seite der Wunsch und das Begehren der Initiatoren, den Ratsbeschluss aufzuheben und die Schulen Westfalendamm sowie Möllenkotten unverändert an ihren Standorten bestehen zu lassen. Dies wurde unterstützt von rund 5000 Unterschriften.

Auf der anderen Seite die Interessen der Eltern der drei anderen Grundschulen sowie deren Anspruch, sich auf die bisherigen Aussagen und Entscheidungen der Politik auch verlassen zu können. Hinzu kam die Verantwortung gegenüber allen rund 29.000 Bürgerinnen und Bürgern, einen genehmigten Haushalt zu bekommen und die darin beschlossenen Maßnahmen auch umzusetzen.

In ihrer Stellungnahme haben die Initiatoren zu Recht darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens eine Rechtsentscheidung ist, die nicht in das Ermessen der Politik gestellt sein darf.

Gerade bei dieser Frage der Zulässigkeit standen sich aber die Auffassung der Initiatoren, die das Bürgerbegehren für zulässig halten, und die Meinung der Verwaltung, die es auf der Basis einer Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes für unzulässig hält, gegenüber.

Nach Abwägung aller Argumente hat sich die CDU-Fraktion in der Ratssitzung der Auffassung der Stadtverwaltung angeschlossen und das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt.

Mit großer Mehrheit wurde eben diese Entscheidung für die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens im Rat dann gefasst.

Gleichzeitig war und ist es aber für uns als CDU ein Zeichen des Anstands, des Respekts und der Fairness, wenn die Verwaltung nicht unmittelbar einen Tag nach der Beschlussfassung mit der Umsetzung beginnt und Fakten schafft, sondern wenn den Initiatoren wenigstens die Chance eingeräumt wird, diese reine Rechtsfrage von einer neutralen Instanz, einem Gericht, prüfen zu lassen.

Deshalb hat der Vorsitzende der Fraktion, Oliver Flüshöh, die Verwaltung darum gebeten, mit der Umsetzung des Beschlusses noch etwas zu warten, ohne aber zugleich seine Umsetzbarkeit zu verhindern.

Den Initiatoren verbliebe in dieser Zeit die Möglichkeit das zuständige Verwaltungsgericht im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes anzurufen und um Klärung der Rechtsfrage zu ersuchen; im Übrigen ein Schritt, der ihnen im Wege einer Klage ohnehin zustand, der jedoch aufgrund der Zeitdauer des Klageverfahrens dann unkalkulierbare Risiken birgt.

Die Verwaltung hat deutlich gemacht, dass ein Abwarten bis Ende April möglich erscheint. Dann müssten aber mit den Umsetzungsmaßnahmen begonnen werden, damit die Schülerinnen und Schüler im nächsten Schuljahr auch den Schulraum zu Verfügung gestellt bekommen, der ihnen zugesagt wurde.

Nach Unterstützung von SPD, Grüne, BfS und SWG hat die Verwaltung zugesagt, dem Vorschlag der CDU-Fraktion zu folgen.

Weitere Hintergrundinformationen zum Thema finden Sie hier.

 

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