Bürgermeister Stobbe hat dem Kämmerer der Stadt Schwelm sein in der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen verankertes Recht, eine von Stobbes Meinung abweichende Stellungnahme den Ratsfraktionen zuzuleiten, verweigert. Erst eine entsprechende Anweisung der Kommunalaufsicht, die von Oliver Flüshöh, dem Vorsitzenden der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Schwelm, erwirkte wurde, ermöglicht es jetzt, den ebenfalls in der Gemeindeordnung verankerten Grundsatz der Öffentlichkeit von Haushaltsangelegenheiten (§80 (4) GO NRW) umzusetzen. Deshalb veröffentlichen wir hier das Schreiben des Kämmeres Ralf Schweinsberg, in dem er seine vom Bürgermeister Jochen Stobbe abweichende Meinung darstellt und begründet.

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